Warum die Dachdämmung besonders förderfähig ist

Das Dach ist einer der größten Wärmeverlustpunkte eines Gebäudes. Bis zu 30 % der Heizwärme gehen über ein ungedämmtes Dach verloren. Genau deshalb fördert der Staat Dachdämmmaßnahmen besonders großzügig – sowohl über das BAFA (Zuschüsse) als auch über die KfW (Kredite).

BAFA-Zuschuss: Bundesförderung Einzelmaßnahmen (BEE)

Über die BEG Einzelmaßnahmen des BAFA erhalten Eigentümer:

  • 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten bei Standard-Sanierung
  • 20 % Zuschuss bei Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Maximal förderfähige Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit (bei Einzelmaßnahme)
  • Maximal also 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit

KfW-Kredit: zinsgünstige Finanzierung

Ergänzend oder alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sie zinsgünstige KfW-Kredite (Programm 261 – BEG Wohngebäude) in Anspruch nehmen. Diese decken bis zu 150.000 € Investitionskosten ab.

Was Sie beachten müssen

Wichtig: Erst Antrag, dann Auftrag. Die Förderung muss beantragt werden, bevor der Vertrag mit dem Handwerker unterschrieben wird. Ausnahme: beim BAFA kann der Antrag bis zu einem bestimmten Datum auch nach Vertragsschluss eingereicht werden – aber verlassen Sie sich nicht darauf. Im Zweifel immer zuerst beantragen.

  • Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss die Maßnahme bestätigen
  • Es muss ein zugelassener Fachbetrieb beauftragt werden (das sind wir)
  • Wir stellen Ihnen die Fachunternehmererklärung aus
  • Rechnungen müssen auf Sie als Eigentümer ausgestellt sein

Unser Service: Förderberatung aus einer Hand

Wir begleiten Sie durch den Förderprozess: vom Überblick über Ihre Möglichkeiten bis zur Vorbereitung der Unterlagen für BAFA und KfW. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch – wir erklären Ihnen genau, was Sie bei Ihrem konkreten Dach beantragen können.